Aufnahme

Aufnahmekriterien

Allgemein gelten folgende Kriterien für die Aufnahme in der Sonnegg:

 

  • Junge Frauen* im Alter zwischen 14 und 17 Jahren
  • Normale Begabung
  • Kanton Bern: Zuweisung durch ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV). Wir verweisen auf folgende Website: www.eb.bkd.be.ch
  • Ausserkantonal: Bewilligung einer sonderpädagogischen Massnahme

 

Formale Kriterien

Formale Aufnahmekriterien sind in der Regel eine Unterbringung nach Art. 15 JStG und Art. 308 ZGB. Die zuweisende Behörde genehmigt einen Antrag auf Finanzierung der Jugendhilfe und die Kostenübernahme erfolgt über die IVSE-Stelle des zuständigen Kantons. Wir verfügen über eine Anerkennung des Bundesamtes für Justiz (BJ).

 

Unsere Ausschlusskriterien

NICHT AUFGENOMMEN werden junge Frauen* mit folgenden Auffälligkeiten:

  • Akute Selbstgefährdung
  • Akute Fremdgefährdung
  • Akute psychotische Zustände
  • Regelmässige Einnahme von Medikamenten, die eine ständige Überprüfung der Vitalfunktionen benötigen
  • Akuter und alltagsbestimmender Drogenkonsum von «harten Drogen»

 

Aufnahmeprozedere

Nach telefonischer Anfrage bei der Gesamtleitung erfolgt ein Informationsgespräch für die junge Frau*, die Ursprungsfamilie und die zuweisende Behörde.

Dieses Gespräch ist obligatorisch aber nicht verbindlich. Eine Entscheidung über eine Aufnahme erfolgt nach dem Informationsgespräch in Absprache mit dem Leitungsteam.

Das Aufnahmeprozedere wird in enger Zusammenarbeit mit der zuweisenden Behörde geplant und organisiert.